Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr

Abhängig von den besuchten Lehrgängen oder von der Dienstzeit, ist es möglich bei der Feuerwehr verschiedene Dienstgrade zu erreichen. Wenn ein Feuerwehrangehöriger, bzw. eine Feuerwehrangehörige die Voraussetzungen für eine Beförderung erreicht hat, kann er oder sie durch den Leiter/ die Leiterin der Feuerwehr gemäß der "Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr" befördert werden. Der Dienstgrad ist hierbei unabhängig von der Funktion innerhalb der Feuerwehr.

Dienstgradabzeichen Dienstgrad Beförderungsvoraussetzung
Feuerwehrmann-Anwärter/ Feuerwehrfrau-Anwärterin Eintritt in die Feuerwehr (Probezeit)
Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau Bestehen der Probezeit, Übernahme aus der Jugendfeuerwehr
Oberfeuerwehrmann/ Oberfeuerwehrfrau mindestens 2 Jahre als Feuerwehrmann, bzw. Feuerwehrfrau und erfolgreiche Teilnahme an der Truppmannausbildung
Hauptfeuerwehrmann/ Hauptfeuerwehrfrau mindestens 5 Jahre als Oberfeuerwehrmann, bzw. Oberfeuerwehrfrau und regelmäßige Beteiligung am Feuerwehrdienst
Unterbrandmeister/ Unterbrandmeisterin mindestens Hauptfeuerwehrmann, bzw. Hauptfeuerwehrfrau oder 1 Jahr als Oberfeuerwehrmann, bzw. Oberfeuerwehrfrau, sowie erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang
Brandmeister/ Brandmeisterin mindestens 2 Jahre als Unterbrandmeister, bzw. Unterbrandmeisterin und erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang
Oberbrandmeister/ Oberbrandmeisterin mindestens 2 Jahre als Brandmeister, bzw. Brandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Einsatzdienst, sowie an Fortbildungsveranstaltungen
Hauptbrandmeister/ Hauptbrandmeisterin mindestens 5 Jahre als Oberbrandmeister, bzw. Oberbrandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Einsatzdienst, sowie an Fortbildungen
Brandinspektor/ Brandinspektorin mindestens Oberbrandmeister, bzw. Oberbrandmeisterin und erfolgreiche Teilnahme am Zugführerlehrgang
Brandoberinspektor/ Brandoberinspektorin mindestens Brandinspektor oder Brandinspektorin und erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführerlehrgang
Stadtbrandinspektor, bzw. Gemeindebrandinspektor/ Stadtbrandinspektorin, bzw. Gemeindebrandinspektorin mindestens Brandoberinspektor oder Brandobernspektorin und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen "Einführung in die Stabsarbeit" und "Leiter einer Feuerwehr"
(Quelle: Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen, Stand 2017)